Abteilung 2 - Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen
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Abteilungsleiter:
Werner Hoffmann, Abteilungspräsident
Telefon: 0761 208-4633
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Stellvertreter:
Dr. Johannes Dreier, Abteilungsdirektor
Telefon: 0761 208-4682
E-Mail: abteilung2@rpf.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Im Fachbereich Raumordnung werden zur Prüfung der Raumverträglichkeit sowie zur Abstimmung der Interessen bei Großbauvorhaben wie beispielsweise Energieleitungen, Kiesabbau oder Einzelhandelsgroßprojekten Raumordnungsverfahren durchgeführt. Bei der Bauleitplanung und anderen raumbedeutsamen Maßnahmen berät das Referat 21 die Gemeinden sowie sonstige Planungsträger und vertritt hierbei vor allem die überörtlichen Belange. Die Bauleitpläne der Großen Kreisstädte werden hier genehmigt. Im Bereich Baurecht nimmt das Referat die Aufgaben der höheren Baurechtsbehörde wahr, achtet auf eine gleichmäßige Anwendung baurechtlicher und bautechnischer Vorschriften und entscheidet in Widerspruchsverfahren. Schließlich werden im Fachbereich Denkmalschutz Entscheidungen in denkmalschutzrechtlichen Verfahren getroffen und das Denkmalbuch geführt, in dem Baudenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen werden.
Die denkmalfachlichen Angelegenheiten werden vom Referat 26 – Denkmalpflege – wahrgenommen. Die Denkmalpflege vermittelt das Wissen über die Kulturdenkmale, erklärt deren Bedeutung und leitet zum angemessenen Umgang mit ihnen an. Durch die flächendeckende Erfassung der Bau- und Kunstdenkmale und der Archäologischen Denkmale schafft die Inventarisation die Grundlagen für das denkmalpflegerische Handeln im Fachreferat Denkmalpflege. Die Bau- und Kunstdenkmalpflege berät und betreut Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen. Sie gibt die fachlich-konservatorischen Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren und bei der Denkmalförderung ab. Die Arbeit der Archäologischen Denkmalpflege gilt dem Schutz und der Betreuung von Kulturdenkmalen der Vor- und Frühgeschichte, des Mittelalters und der Neuzeit. Zu den Kernaufgaben gehören ferner die Durchführung von Grabungen sowie deren wissenschaftliche Auswertung. Als Träger öffentlicher Belange gibt das Referat 26 bei flächenbezogenen Planungen seine Stellungnahme unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte ab. Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Arbeit des Referats Denkmalpflege werden durch Führungen, Vorträge, Ausstellungen und Publikationen weitergegeben.
Als Förderreferat unterstützt das Referat 22 - vor allem finanziell - die städtebauliche, touristische und gewerbliche Entwicklung in den Gemeinden. Aufgaben als Ordnungs- bzw. Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde erfüllt das Referat vor allem auf dem Gebiet des Gewerberechts, einschließlich Gaststättenrecht, Ladenschluss- sowie Sonn- und Feiertagsrecht, des Handwerksrechts, des Preisrechts und des Wohnraumförderungs- und Wohngeldrechts. Landesweit zuständig ist das Referat für die Erteilung von Bescheinigungen zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung im Bereich der beruflichen Bildung.
Im Sozialwesen werden im Referat 23 neben der Rechtsaufsicht über die Sozial- und Jugendämter und der Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden in Ausführung sozialrechtlicher Gesetze, Einrichtungen und Maßnahmen im sozialen Bereich gefördert.
Zur Kulturpflege gehören die Förderung der verschiedenen Sparten (Kunst, Musik, Theater, Literatur), aber auch Jugendbildung, Jugendpflege und Erwachsenenbildung. Die Kulturverwaltung ist ferner zuständig für staatliche Auszeichnungen.
Im Rahmen der Krankenhausfinanzierung werden Neu- und Umbaumaßnahmen sowie die Beschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen von Krankenhäusern gefördert. Daneben werden den Rettungsdienstorganisationen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse gewährt. Das Referat 23 ist außerdem Heimat der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen. Diese berät und unterstützt staatliche Stellen, Bibliotheksträger, öffentliche Bibliotheken und Interessierte in allen Fachfragen des öffentlichen Bibliothekswesens und wirkt dort bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit.
Referat 24 ist als Rechts- bzw. Planfeststellungsreferat für Planfeststellung und -genehmigungen nach dem Fernstraßen- und Straßengesetz zuständig und Sitz der Projektgruppe „ Viergleisiger Aus- bzw. Neubau der Rheintalbahn Offenburg - Basel.“ Die Planfeststellungen sind gewissermaßen die "Baugenehmigungen" für den Bau von Bundes- und Landesstraßen bzw. Bahnstrecken und daher gerade in einer Zeit mit sich ständig erhöhendem Verkehrsaufkommen im besonderen Mittelpunkt politischen Interesses. Weniger spektakulär, aber auch zum Aufgabenfeld des Referates gehörend sind Verfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Seilbahngesetz und dem Personenbeförderungsgesetz.
Zum Vollzug der Planungen muss der notwendige Grunderwerb notfalls im Zuge von entschädigungspflichtigen Enteignungsverfahren erfolgen. Auch dies gehört zu den Aufgaben des Referates.
Wesentliche Aufgabe des Referats 25 ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Bereichen Öffentliche Hygiene, Seuchenhygiene, Umwelthygiene, Erlaubnisverfahren für die Arbeit mit Krankheitserregern, Arzneimittelsicherheit durch Überwachung von Entwicklung, Produktion, Import, Vertrieb und Bewerbung von Arzneimitteln. Dasselbe gilt für Medizinprodukte, Apotheken und Betäubungsmittelverkehr. Über die nichtärztlichen Berufe im Gesundheitswesen und die sozialpflegerischen Schulen führt das Referat die Fach- und Ausbildungsaufsicht und stellt den Prüfungsvorsitz. Es führt außerdem die Fachaufsicht über die Gesundheitsämter.
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Postanschrift
Regierungspräsidium Freiburg
Abholfach
79083 Freiburg
Hausanschrift
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Bissierstraße 7
79114 Freiburg
Referate der Abteilung 2






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