Unsere Aufgaben im Überblick:Im Bereich der Kommunalangelegenheiten wird die Rechtsaufsicht über den Stadtkreis Freiburg, die 9 Landkreise und die 18 großen Kreisstädte ausgeübt. Die Aufsicht in weisungsfreien Angelegenheiten beschränkt sich darauf, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreudigkeit der Gemeinden soll durch die Aufsicht jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Die Vorsorge für Notstände aller Art, der Katastrophenschutz und Feuerwehrangelegenheiten werden ebenfalls im Referat 14 bearbeitet. Weitere Informationen:
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