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Referat 15 - Eingliederung, Ausländerrecht

Portrait

Referatsleiter:

Ansgar Fehrenbacher, Regierungsdirektor
Telefon: 0761 208-2043

Stellvertreter:

Markus Lenz, Oberregierungsrat
Telefon: 0761 208-2034

E-Mail: referat15@rpf.bwl.de


Unsere Aufgaben im Überblick:

 Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere Einbürgerungen

Das Regierungspräsidium übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Staatsangehörigkeitsbehörden (1 Stadtkreis und 9 Landkreise) im Regierungsbezirk aus. In bestimmten Fällen (z. B. der Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit) bedarf die Entscheidung der Einbürgerungsbehörden unserer Zustimmung. Zwar muss grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, ehe man deutscher Staatsbürger werden kann. Ist die Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft allerdings unmöglich oder macht sie der Heimatstaat von unzumutbaren Bedingungen abhängig, wird deren Beibehaltung zugestanden. Mit dem Zustimmungsvorbehalt achten wir auf eine gerechte und gleichmäßige Rechtsanwendung.
Die doppelte Staatsangehörigkeit bleibt damit zwar grundsätzlich die Ausnahme; sie wird aber mittlerweile für Angehörige der meisten EU-Mitgliedsstaaten zugelassen.

Daneben entscheiden wir als Widerspruchsbehörde über Widersprüche gegen Entscheidungen der Staatsangehörigkeitsbehörden (etwa Ablehnungen von Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsausweisen, Beibehaltungsgenehmigungen).

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 Standesamtswesen, Personenstandsrecht, Lebenspartnerschafts- und Namensänderungsgesetz

Das Regierungspräsidium übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Standesamtsaufsichtsbehörden der Stadt- und Landkreise aus.

In Namensänderungs- und Lebenspartnerschaftsangelegenheiten entscheiden wir z. B. über Widersprüche, die sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Änderung eines Vor- oder Nachnamens oder gegen die Ablehnung eines Antrags auf Begründung einer Lebenspartnerschaft richten.

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 Jüdische Friedhöfe

Das Regierungspräsidium gewährt Zuschüsse an die Gemeinden zur Pflege und Instandhaltung ehemaliger jüdischer Friedhöfe. Die Gemeinden übernehmen damit eine wichtige politische und moralische Aufgabe zur Erinnerung und Wiedergutmachung gegenüber der jüdischen Bevölkerung.

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 Integrationsförderung

Neben der bisher schon geförderten Integration von Spätaussiedler/innen legt das Zuwanderungsgesetz von 2005 nunmehr auch besonderes Gewicht auf die Integration der bleibeberechtigten Ausländer/innen. Den Kern der geförderten Integrationsmaßnahmen bilden sog. Integrationskurse, bestehend aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs (30 Unterrichtsstunden), der Kenntnisse über die  Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland vermittelt. Wir unterstützen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Kursträger bei der Durchführung dieser Integrationskurse.

In eigener Verantwortung führen wir weitere Integrationskurse - sog. Sprachkurse mit Berufsorientierung - durch, die aus Mitteln der Landesstiftung Baden-Württemberg gefördert werden und die auf den o. g. Integrationskursen aufbauen. Ziel dieser Fördermaßnahmen ist es, den Migranten/innen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Darüber hinaus fördern wir mit Landeszuschüssen eine Vielzahl von weiteren Integrationsprojekten, z. B. Orientierungskurse für junge Frauen aus den GUS-Staaten, Anti-Drogenprojekte, Brückenhelfer sowie die soziale Beratung und Betreuung.

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 Flüchtlingsaufnahme, Bundesvertriebenengesetz u. a.

Das Regierungspräsidium ist Rechts- und Fachaufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise für das Bundesvertriebenengesetz (BVFG), das Häftlingshilfe-, das Strafrechtliche Rehabilitierungs- und das Eingliederungsgesetz sowie das Flüchtlingsaufnahme- und das Asylbewerberleistungsgesetz.

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 Beglaubigungen von deutschen Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind; Apostillen und Legalisationsverfahren

 --> Hierzu verweisen wir auf die Rubrik  Weitere Informationen

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 Ausländerrecht

Das Regierungspräsidium übt als höhere Ausländerbehörde die Rechts- und Fachaufsicht über 29 untere Ausländerbehörden (1 Stadt- und 9 Landkreise, 19 große Kreisstädte) aus. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören die Entscheidung über Widersprüche gegen ausländerrechtliche Entscheidungen der unteren Ausländerbehörden (insbesondere wegen Versagung oder Rücknahme eines Aufenthaltstitels oder Ausweisung aus dem Bundesgebiet), die fachliche und rechtliche Beratung sowie in bestimmten Fällen die Zustimmung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vor allem beim Familiennachzug zur Vermeidung einer besonderen oder außergewöhnlichen Härte, bei bestimmten Berufsgruppen oder in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse). Das europäische Gemeinschaftsrecht hat inzwischen erheblichen Einfluss auf das nationale Aufenthaltsrecht. Dies betrifft auch die EU-Erweiterungen in den Jahren 2004 und 2007.

 --> Hierzu verweisen wir auf die Rubrik  Weitere Informationen

Bei straffälligen Ausländern, die sich in Straf- oder Untersuchungshaft befinden, entscheidet das Regierungspräsidium über die  Ausweisung, d. h. den förmlichen Entzug des Aufenthaltsrechts, sowie über die Befristung der Wirkungen einer getroffenen Ausweisung, insbesondere der Dauer der Wiedereinreisesperre. Als Widerspruchsbehörde sind wir zuständig für Widersprüche gegen Ausweisungsentscheidungen der unteren Ausländerbehörden.

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 Anfechtung von Scheinvaterschaften

Das Regierungspräsidium ist für das gesamte Land Baden-Württemberg anfechtungsberechtigte Behörde, wenn ein Mann eine Vaterschaft anerkennt, obwohl er weder der leibliche Vater des Kindes ist noch zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht und durch die Anerkennung ihm, dem Kind oder der Mutter ein Einreise- oder Aufenthaltsrecht vermittelt wird.

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Weitere Informationen:

Die EU-Erweiterung - Freizügigkeit und Ausländerrecht

Deutsche Sprache ist zentraler Bestandteil der Integration

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Weitere Informationen

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Letzte Änderung: 13.02.2012