Referat 21 - Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz
Unsere Aufgaben im Überblick:Im Fachbereich Raumordnung werden zur Prüfung der Raumverträglichkeit sowie zur Abstimmung der Interessen bei Großbauvorhaben wie beispielsweise Energieleitungen, Kiesabbau oder Einzelhandelsgroßprojekten Raumordnungsverfahren durchgeführt. Bei der Bauleitplanung und anderen raumbedeutsamen Maßnahmen berät das Referat die Gemeinden sowie sonstige Planungsträger und vertritt hierbei vor allem die überörtlichen Belange. Die Bauleitpläne der Großen Kreisstädte werden hier genehmigt. Im Bereich Baurecht nimmt das Referat die Aufgaben der höheren Baurechtsbehörde wahr, achtet auf eine gleichmäßige Anwendung baurechtlicher und bautechnischer Vorschriften und entscheidet in Widerspruchsverfahren. Schließlich werden im Fachbereich Denkmalschutz Entscheidungen in denkmalschutzrechtlichen Verfahren getroffen und das Denkmalbuch geführt, in dem Baudenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen werden. Weitere Informationen:
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