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Raumordnung


Raumordnung - Was ist denn das?

Eine Beratung durch die Mitarbeiter der höheren Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg ist beispielsweise immer dann gefragt,

  • wenn eine Handelskette ein neues Einkaufszentrum errichten möchte
  • wenn eine Gemeinde ein neues Baugebiet ausweisen möchte
  • wenn ein Unternehmer seinen Betrieb erweitern oder verlagern möchte
  • wenn ein neu gegründeter Golfclub einen neuen Golfplatz bauen möchte
  • wenn ein Landkreis einen Standort für eine moderne Abfallverwertungsanlage sucht
  • wenn eine neue Windkraftanlage oder eine neue großflächige Photovoltaikanlage geplant ist
  • wenn ein Kiesabbauunternehmen neue Abbauflächen benötigt
  • wenn die günstigste Trasse für eine neue Straße ausgewählt werden soll 
  • wenn die Flussanliegergemeinden einen besseren Hochwasserschutz benötigen
  • wenn ein Energieversorgungsunternehmen eine neue Energieleitung bauen möchte
  • oder wenn ein regionaler Planungsverband seinen Regionalplan fortschreiben möchte.

Bereits hieraus wird deutlich, dass sich die "Raumordnung" mit sehr vielfältigen, sich teilweise überlagernden raumbedeutsamen Fragestellungen und Nutzungs­ansprüchen beschäftigt und sich demzufolge auch mit sehr unterschiedlichen Akteuren auseinandersetzen muss.


Die eigentliche Aufgabe der höheren Raumordnungsbehörde ist daher

  • die Beratung und Unterrichtung der öffentlichen und privaten Planungsträger über die Erfordernisse der Raumordnung (Beratungsfunktion),
  • die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen der öffentlichen und der sonstigen Planungsträger mit den Erfordernissen der Raumordnung bspw. aus dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen (Abstimmungs- und Koordinierungsfunktion)
  • und die Mitwirkung an der räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Baden-Württemberg (Mitwirkungsfunktion) (§§ 1 und 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz)

Die wichtigsten Aufgaben und Hilfsmittel/Instrumente in diesem Zusammenhang sind

  • die Durchführung von Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren und raumordnerischen Untersagungsverfahren
  • die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen und für Gashochdruckleitungen
  • die Abgabe von Stellungnahmen zu Bauleitplänen, Fachplanungen und sonstigen raumbedeutsamen Vorhaben,
  • das Führen eines (automatisierten) Raumordnungskatasters
  • und die Zusammenarbeit mit den Regionalverbänden 
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Letzte Änderung: 13.04.2010