Raumordnung
Raumordnung - Was ist denn das?
Eine Beratung durch die Mitarbeiter der höheren Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg ist beispielsweise immer dann gefragt,
- wenn eine Handelskette ein neues Einkaufszentrum errichten möchte
- wenn eine Gemeinde ein neues Baugebiet ausweisen möchte
- wenn ein Unternehmer seinen Betrieb erweitern oder verlagern möchte
- wenn ein neu gegründeter Golfclub einen neuen Golfplatz bauen möchte
- wenn ein Landkreis einen Standort für eine moderne Abfallverwertungsanlage sucht
- wenn eine neue Windkraftanlage oder eine neue großflächige Photovoltaikanlage geplant ist
- wenn ein Kiesabbauunternehmen neue Abbauflächen benötigt
- wenn die günstigste Trasse für eine neue Straße ausgewählt werden soll
- wenn die Flussanliegergemeinden einen besseren Hochwasserschutz benötigen
- wenn ein Energieversorgungsunternehmen eine neue Energieleitung bauen möchte
- oder wenn ein regionaler Planungsverband seinen Regionalplan fortschreiben möchte.
Bereits hieraus wird deutlich, dass sich die "Raumordnung" mit sehr vielfältigen, sich teilweise überlagernden raumbedeutsamen Fragestellungen und Nutzungsansprüchen beschäftigt und sich demzufolge auch mit sehr unterschiedlichen Akteuren auseinandersetzen muss.
Die eigentliche Aufgabe der höheren Raumordnungsbehörde ist daher
- die Beratung und Unterrichtung der öffentlichen und privaten Planungsträger über die Erfordernisse der Raumordnung (Beratungsfunktion),
- die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen der öffentlichen und der sonstigen Planungsträger mit den Erfordernissen der Raumordnung bspw. aus dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen (Abstimmungs- und Koordinierungsfunktion)
- und die Mitwirkung an der räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Baden-Württemberg (Mitwirkungsfunktion) (§§ 1 und 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz)
Die wichtigsten Aufgaben und Hilfsmittel/Instrumente in diesem Zusammenhang sind
- die Durchführung von Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren und raumordnerischen Untersagungsverfahren
- die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen und für Gashochdruckleitungen
- die Abgabe von Stellungnahmen zu Bauleitplänen, Fachplanungen und sonstigen raumbedeutsamen Vorhaben,
- das Führen eines (automatisierten) Raumordnungskatasters
- und die Zusammenarbeit mit den Regionalverbänden
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