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Regionalverbände
Träger der Regionalplanung im Regierungsbezirk Freiburg sind die Regionalverbände
- Südlicher Oberrhein mit Sitz in Freiburg für den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis
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Schwarzwald-Baar-Heuberg mit Sitz in Villingen-Schwenningen für die Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen
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sowie Hochrhein-Bodensee mit Sitz in Waldshut-Tiengen für die Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut
Ziel und Zweck der Zusammenarbeit mit den Regionalverbänden
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Mitwirkung bei der räumlichen Ordnung und Entwicklung der Region (insbesondere durch Mitwirkung bei der Erstellung, Fortschreibung oder Änderung der Regionalpläne)
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Planungsabstimmung
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Durchführung von Verfahren zur Abweichung von Zielen der Raumordnung in den Regionalplänen und im Landesentwicklungsplan sowie von Verfahren zur Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen
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Rechtsaufsicht
Leistungen/Tätigkeiten der höheren Raumordnungsbehörde
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Koordinierung und Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung, Fortschreibung und Änderung von Regionalplänen; Mitwirkung bei der Überwachung der Auswirkungen der Regionalpläne auf die Umwelt (Monitoring)
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Beratung von und Abstimmung mit Regionalverbänden, Klärung von Auslegungsfragen einschl. Teilnahme an Sitzungen der Regionalverbände (Planungsausschuss und Verbandsversammlung)
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Durchführung von Verfahren zur Abweichung von Zielen der Raumordnung (nach § 6 ROG bzw. § 24 LplG)
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Durchführung von raumordnerischen Untersagungsverfahren (nach § 14 ROG bzw. § 20 LplG) bei raumordnungswidrigen Planungen und Maßnahmen
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Beteiligung an Raumordnungsverfahren
Rechtliche Grundlagen
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§§ 6, 10 und 14 Raumordnungsgesetz (ROG)
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§§ 1, § 2a Abs. 6 Nr. 2, 11 ff., 14 Abs. 2 u. 3, 20, 24, 28 Abs. 4, 30 Abs. 2, 31 ff. und 44 LplG
Weitere Informationen
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Weitere Informationen
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