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Baurecht


Fach- und Rechtsaufsicht

Das Referat 21 ist zuständig für die Fach- und Rechtsaufsicht über alle örtlichen (unteren) Baurechtsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg. Die Zahl der örtlichen Baurechtsbehörden beläuft sich auf insgesamt 42, zu ihnen gehören neben den Landratsämtern die Stadt Freiburg i. Br., die Großen Kreisstädte sowie die Verwaltungsgemeinschaften und einige größere Gemeinden mit Baurechtszuständigkeit. Da die örtlichen Baurechtsbehörden bei sämtlichen Entscheidungen, z.B. bei der Erteilung von Baugenehmigungen und sonstigen baurechtlichen Maßnahmen staatliche Aufgaben wahrnehmen, verfügt das Regierungspräsidium insoweit über ein unbeschränktes Weisungsrecht.

Durch die Rechtsaufsicht soll sichergestellt werden, dass die örtlichen Baurechtsbehörden bei ihrer Tätigkeit alle bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften auf dem Ge­biet des Baurechts - zu nennen sind insbesondere das Baugesetzbuch oder die Landesbauordnung - in gleicher Weise beachten. Die zahlreichen baurechtlichen Vorschriften sind in der Praxis nicht immer einfach zu handhaben, häufig ist bei der Anwendung einzelner Regelungen eine umfangreiche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Eine wichtige Funktion der Rechtsaufsicht ist hier die Beratung der örtlichen Baurechtsbehörden.

Aufgabe der Fachaufsicht ist es dazu beizutragen, dass die rechtlichen Spielräume, die den örtlichen Baurechtsbehörden durch einzelne Vorschriften eingeräumt werden, durch zweckmäßige Entscheidungen und eine einheitliche Verwaltungspraxis ausgefüllt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Baugenehmigungsverfahren zügig durchgeführt werden.

Im Rahmen der Beratungsaufgabe werden vom Referat 21, indem Juristen und Techniker tätig sind, regelmäßig Dienstbesprechungen mit den örtlichen Baurechtsbehörden durchgeführt. Zur Fach- und Rechtsaufsicht gehört ferner auch die Durchführung von  Widerspruchsverfahren und die Bearbeitung von formlosen Beschwerden und Eingaben.

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Letzte Änderung: 25.06.2008