Denkmalschutz und Denkmalpflege
Gegenstand des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind der Schutz und der Erhalt von Kulturdenkmalen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 06.12.1983 (GBl. S. 230), zuletzt geändert am 14. Dezember 2004, GBl. 895.
Kulturdenkmale sind alle Gegenstände, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, Kulturdenkmale zu erfassen, zu schützen und zu pflegen. Eigentümer von Kulturdenkmalen sind gesetzlich verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Unterstützung kann der Eigentümer dabei durch das Land erhalten.
Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege
Das Spektrum von Denkmalschutz und Denkmalpflege reicht von der Ur- und Frühgeschichte, z.B. steinzeitliche Friedhöfe oder bronzezeitliche Pfahlbauten, bis zur jüngsten Baugeschichte. Kulturdenkmale sind nicht nur Burgen, Schlösser und Kirchen, sondern können auch wenig auffällige aber historisch aussagekräftige Gebäude der verschiedensten Bauepochen sein.
Archäologische Denkmalpflege befasst sich vor allem mit der Bergung (Ausgrabungen), Untersuchung und Auswertung von Bodenfunden. Reste von Siedlungen, Gräbern oder wirtschaftlicher Tätigkeit von Menschen sind noch in großer Zahl unter der Erdoberfläche zu finden. Die Spannbreite der Funde erstreckt sich hier von steinzeitlichen oder keltische, römische bis hin zu mittelalterlichen Zeugnissen.
Bau- und Kunstdenkmalpflege hat die überlieferten Zeugnisse früherer Bau-, Kunst- und Geschichtsepochen zum Gegenstand - Bauwerke, technische Anlagen oder Kleindenkmale, bewegliche Kulturdenkmale und Zubehör.
Kulturdenkmale werden in Denkmallisten erfasst. Auch nicht erfasste Objekte können jedoch Kulturdenkmale sein, sofern sie die gesetzlichen Merkmale eines Kulturdenkmals erfüllen.
Beim Regierungspräsidium wird das Denkmalbuch geführt. In einem förmlichen Verfahren werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen.
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