Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland
Sie wollen ...
- im Ausland heiraten?
- im Ausland arbeiten?
- im Ausland ein Kind adoptieren?
- gegenüber Ihrem Heimatland Ihre Heirat oder die Geburt Ihres Kindes in Deutschland nachweisen?
- Ihr Haustier mit ins Ausland nehmen?
- Mitarbeiter in einer Ihrer Niederlassungen im Ausland beschäftigen?
Dann werden die Behörden im Ausland von Ihnen entsprechende öffentliche Urkunden verlangen, welche zuvor für die Verwendung im Ausland (internationaler Rechtsverkehr) beglaubigt werden müssen.
|

|