Referat 62 - Polizeirecht
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Referatsleiter:
Gerhard Groß, Leitender Regierungsdirektor
Telefon: 0711 9229-0
E-Mail: abteilung6@rps.bwl.de
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Stellvertreterin:
Elisabeth Bock, Regierungsrätin
Telefon: 0711 9229-0
E-Mail: abteilung6@rps.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Das Referat 62 nimmt die Aufgaben wahr, die im Zusammenhang mit dem allgemeinen und besonderen Polizeirecht (z.B. Waffenrecht, Versammlungs- und Vereinswesen usw.) stehen und erledigt die Aufgaben des Regierungspräsidiums als höhere Straßenverkehrsbehörde.
Im Referat 62 wird über Widersprüche gegen Verfügungen und Maßnahmen der nachgeordneten Behörden in ordnungsrechtlichen Angelegenheiten entschieden, z.B. Maßnahmen des Polizeivollzugsdienstes nach dem Polizeigesetz, im Waffenrecht, im Pass- und Meldewesen oder im Straßenverkehrsrecht (u.a. Entziehung oder Versagung der Fahrerlaubnis). Zum Straßenverkehrsrecht gehört auch die Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte.
Zum Aufgabenbereich des Referates 62 gehören ferner die Prüfung von Rechtsangelegenheiten des Polizeivollzugsdienstes, die Führung von Verwaltungsgerichtsprozessen aus dem Geschäftsbereich, ebenso Fragen des polizeilichen Datenschutzes und die Geltendmachung von Kosten für polizeiliche Maßnahmen. Außerdem ist das Referat zuständig für die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen des Landes und die Regulierung von Schadensersatzansprüchen gegen das Land, soweit sie mit polizeilichem Handeln in Zusammenhang stehen.
Aus dem Bereich der Luftsicherheit ist das Referat 62 zuständig für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die Zugang zu den Sicherheitsbereichen eines Flughafens erhalten sollen.
Zum Referat 62 gehört außerdem der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg. Er ist landesweit zuständig für die Entschärfung, Beförderung geborgener Kampfmittel und die Vernichtung von Kampfmitteln.
Weiterhin ist das Referat 62 Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz für den Nichtfinanzbereich.
Weitere Informationen:
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