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Solarparks auf der grünen Wiese?

Ressourcenschonende Solaranlagen müssen selbst ressourcenschonend sein


Regierungspräsidium Freiburg formuliert erstmals „Hinweise“

In den letzten Monaten haben das Regierungspräsidium Freiburg immer mehr Anfragen zur rechtlichen Behandlung von großflächigen Solaranlagen in der freien Landschaft erreicht. Deshalb hat das Regierungspräsidium an Landratsämter, Städte und Gemeinden „Hinweise“ herausgeben, wie solche Anlagen rechtlich zu behandeln und welche praktischen Fragestellungen damit verbunden sind. Dass dieses Interesse gerade in diesem Jahr aufflammt, hat einen Grund. Zum Jahresanfang wurden die Einspeisevergütungen für Solarstrom gesetzlich neu geregelt und zum ersten Mal werden auch Photovoltaikanlagen gefördert, die gebäudeunabhängig in der freien Fläche gebaut werden. Dabei sind im Regierungsbezirk Freiburg Anlagen im Gespräch, die von einer beachtlichen Größenordnung zwischen 3 und 30 ha. sind.

Mit seinen Hinweisen will das Regierungspräsidium darauf hinwirken, dass die ressourcenschonende Solarenergie selbst ressourcenschonend, nämlich flächensparend sowie natur- und landschaftsverträglich genutzt wird. „Wir müssen den zunehmenden Flächenverbrauch und die Landschaftsversiegelung eindämmen. Deshalb können Solaranlagen auf der grünen Wiese nur eine nachrangige Alternative sein“, so Regierungspräsident Dr. Sven von Ungern-Sternberg. Absoluten Vorrang sollten daher auch weiterhin Solaranlagen an Gebäuden, Lärmschutzwänden oder als Überdachungen großer Parkplätze haben. In der freien Fläche müssten Flächen von geringem ökologischem Wert genutzt werden - ehemalige Militärareale, aufgelassene Industrieflächen zum Beispiel oder auch Deponieflächen. Erst als letzte Alternative wäre zu prüfen, ob die Inanspruchnahme der jetzt noch freien Landschaft für solche Solaranlagen vertretbar ist.

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Weitere Informationen

Solarenergie, Photovoltaik, rechtliche Handhabung, Landschaft

Großflächige Solar- bzw. Photovoltaikanlagen in der freien Landschaft
Hinweise für die bau- und bauplanungsrechtliche Behandlung, Standortfrage und damit weitere zusammenhängende Fragestellungen

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Referat 21

 

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Letzte Änderung: 26.02.2008