Referat 63 - Polizeiärztlicher Dienst
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Referatsleiter:
Dr. Günther Gendrisch, Medizinaldirektor
Telefon: 0761 882-3900
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Stellvertreter:
Dr. med. Edith Kadach, Medizinaldirektorin
Telefon: 0761 882-3901
E-Mail: abteilung6@rpf.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Der Polizeiärztliche Dienst ist für alle Polizeibeamten im Regierungsbezirk Freiburg, einschließlich der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen und der Akademie der Polizei Baden-Württemberg in Freiburg, polizeiamtsärztlich, arbeitsmedizinisch und sozialmedizinisch zuständig.
Es werden alle polizeiamtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen durchgeführt, einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen zu Dienstunfällen.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen finden bei Beamtinnen und Beamten und der Wasserschutzpolizei auf Tauchertauglichkeit, den Inhabern der Fahrerlaubnisse der Klassen A, B, C und E, hinsichtlich der Eignung für Spezialverwendungen, für den Freiwilligen Polizeidienst sowie nach der Rückkehr von Auslandseinsätzen statt. Die arbeitsmedizinische Betreuung der Dienststellen wird in enger Kooperation mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt.
Die sozialmedizinischen Aufgaben umfassen die Untersuchung vor der Einweisung in stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die Betreuung psychosomatischer Patienten, die Leitung des Suchtberater-Teams und der „AG der trockenen, alkoholkranken Polizeibeamten“ sowie die Mitarbeit im „Einsatzabschnitt Betreuung“ und die Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle nach traumatisierenden Ereignissen.
Die Mitarbeit erfolgt auch bei der Ausbildung für den Sanitätsdienst, der Aus- und Fortbildung in „Erster Hilfe“ sowie der sanitätsdienstlichen Betreuung im polizeilichen Einsatz.
Nach der Zentralisation aller Abrechnungsstellen der Heilfürsorge beim LBV bleibt das Referat 63 weiterhin als sozialmedizinischer Dienst für die Genehmigung von ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen sowie Genehmigung und Kostenzusage bei Vorsorgekuren und stationären Heilverfahren zuständig.
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