Unsere Aufgaben im Überblick:Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz, Betrieb und UnterhaltungIn der Ausbau- und Unterhaltungslast des Landes befinden sich innerhalb des Regierungsbezirkes Freiburg (ohne die Anlagen des Integrierten Rheinprogramms) rund 1.000 km Gewässer mit rd. 500 km Flussdeichen und Hochwasserdämmen. Von diesen sind 718 km Flüsse und 105 km Bodenseeufer aufgrund gesetzlicher Regelung als Gewässer erster Ordnung (Gewässer im Eigentum des Landes) eingestuft. Für weitere 175 km Gewässer zweiter Ordnung hat das Land auf der Grundlage von Vereinbarungen die Unterhaltung und teilweise auch den Ausbau übernommen. Für diese Gewässer sind die Referate 53.1 und 53.2 zuständig. Vom Referat 53.2 wird die Gewässerunterhaltung wahrgenommen. Hierzu gehört ebenfalls der Betrieb der 9 landeseigenen Hochwasserrückhaltebecken
sowie einer Vielzahl weiterer Regulierungsbauwerke an Kinzig, Rench, Schutter, Donau, Breg, Elz, Acher - Rench Korrektion und dem durchgehenden Altrheinzug. Die Aufgaben des Ref. 53.2 sind es, die Abflussleistungen der Gewässer I. Ordnung sowie deren naturnahe Entwicklung sicherzustellen und für einen sicheren Betrieb der Anlagen des Landes besonders im Hochwasserfall zu sorgen. Organisatorisch stehen hierzu innerhalb des Regierungsbezirkes 10 Betriebshöfe mit derzeit ca. 109 Wasserbauarbeitern zur Verfügung. Dabei handelt es sich um die Betriebshöfe in
In die weitere Zuständigkeit des Referates gehört der Gewässerkundliche Messdienst für ca. 80 Pegel an Oberflächengewässern, Gütemessstellen in Weil am Rhein und ca. 1.500 Grundwassermessstellen. Zu den Aufgaben gehören sowohl die Betreuung der Hochwassermeldepegel sowie der Oberflächenpegel des Landes als Teil des Messnetzes der Landeshydrologie. Dies beinhaltet die Messwerterfassung und Messwertprüfung als auch Betrieb, Unterhaltung und Neubau der Messstellen sowie die Erteilung von Auskünften an Dritte. Weitere Informationen
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