Unsere Aufgaben im Überblick:Der Neubau von Bundesfernstraßen erfolgt auf Grundlage des sogenannten „Bedarfsplans des Bundes“ nach den Vorgaben des Bundesfernstraßenausbaugesetzes. Entsprechendes gilt auch für die Landesstraßen. Diese sind im sogenannten „Generalverkehrsplan des Landes“ verankert. Die Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplanes des Bundes bzw. des Generalverkehrsplanes des Landes erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die im Regierungspräsidium Freiburg zum Bau vorgesehenen Bundesfern- und Landesstraßen müssen dazu rechtzeitig für die entsprechenden Ausbaupläne bzw. Bauprogramme von Bund und Land angemeldet werden. Aufgabe des Referats 42 ist es hierbei, den Ministerien in Stuttgart und Bonn, das zur Bewertung der Straßenbaumaßnahmen erforderliche Plan- und Zahlenmaterial aufzuarbeiten und bereitzustellen. Weiterhin erarbeitet Referat 42 einen Vorschlag zur Eingruppierung der Baumaßnahmen in die jeweiligen Dringlichkeitsstufen nach dem Bedarfsplan bzw. Generalverkehrsplan. In Einklang mit der Umsetzung dieser Pläne werden im Referat die notwendigen Finanzmittel für Planung und Bau neuer Straßen, Brücken und Tunnel sowie für den Ausbau und die Erhaltung bestehender Straßen und Ingenieurbauwerke bereitgestellt. Ebenso hält Referat 42 auch die Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung der Bundesautobahnen im Regierungsbezirk Freiburg vor. Weitere Informationen:
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