Bau- und Kunstdenkmalpflege
Die denkmalpflegerische Praxis steht im Spannungsfeld zwischen dem Erhalt des Kulturdenkmals in seinem Zeugniswert und den Veränderungswünschen, die von Seiten der Eigentümer oder der Öffentlichkeit an die Denkmalpflege herangetragen werden. Ziel einer jeden denkmalpflegerischen Maßnahme ist es, mit dem Denkmalbestand so umzugehen, dass er auch weiterhin in höchstmöglichem Ausmaß auf seinen geschichtlichen Charakter hin befragbar bleibt. Im Vordergrund steht das Konservieren nicht etwa das Rekonstruieren von früheren Bauzuständen. Die Sicherung historischer Substanz hat grundsätzlich Vorrang vor ihrer Erneuerung. Dabei ist die Nutzungsart eines Kulturdenkmals entscheidend für die Erhaltung seiner historischen Substanz.
Vor diesem Hintergrund benennt und erläutert die Bau- und Kunstdenkmalpflege den Denkmalwert, gleichzeitig unterstützt und begleitet sie konstruktiv und sachlich den Umgang mit den Kulturdenkmalen. Grundvoraussetzung für den sachgerechten Umgang mit dem Baudenkmal ist die vorbereitende Bestandsanalyse, um ausreichende Planungsgrundlagen unter denkmalpflegerisch-konservatorischen, technischen und nicht zuletzt wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erhalten. Das Fachreferat informiert und berät bei Instandsetzungsmaßnahmen und städtebaulichen Planungen, bei Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen und leitet kompetent zum substanzschonenden Umgang mit den Bau- und Kunstdenkmalen an.
Im Rahmen der Planungsberatung erhalten Gemeinden und andere Planungsträger umfassende Informationen zu den denkmalpflegerischen Belangen, die durch die Aufstellung von Bauleitplänen oder andere flächenbezogene Planungen berührt werden. Hinzu kommt die fachliche Beratung beim Schutz von Gesamtanlagen.
Darüber hinaus unterstützt die Bau- und Kunstdenkmalpflege Erhaltungsmaßnahmen durch Zuschüsse und informiert über Förderungsmöglichkeiten. Die gesetzliche Erhaltungspflicht für Kulturdenkmale lässt sich dauerhaft nur erreichen, wenn dazu einerseits die generelle Bereitschaft und andererseits die finanziellen Möglichkeiten gegeben sind. Als freiwillige Leistung trägt das Land nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Zuschüsse aus der Denkmalförderung bei.
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Reichenau-Oberzell, St. Georg (KN), Wartungstermin der Wandmalerei (Foto)
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