Fischereiverwaltung
- Vollzug des Fischereigesetzes Baden-Württemberg und weiterer fischereirechtlicher Bestimmungen
- Fachtechnische Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu Maßnahmen an und in Gewässern
- Überwachung und Schutz der Fischbestände, Fischartenschutz (Fische, Neunaugen, Zehnfußkrebse, Großmuscheln)
- Gutachtertätigkeiten als Sachverständige des Landes
- Fischereiaufsicht sowie Überwachung der Ausübung der Fischereirechte des Landes
- Prüfung von Fischereipachtverträgen und Anträgen auf Elektrofischerei
- Entscheidung über Förderanträge (Fischereiabgabe) und Ausnahmeanträge (Laichfischerei u. a.)
- Durchführung der Sitzungen des Fischereibeirates
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