Der Weg zum IRP
1919 Versailler Vertrag
Frankreich erhält das Recht durch die Wasserkraft des Rheins Energie zu gewinnen.
1928 Ausbau des Oberrheins
Zwischen Basel und Iffezheim werden 10 Staustufen gebaut. Dadurch findet ein großflächiger Aueverlust statt. Die Hochwassergefahr unterhalb der ausgebauten Strecke ab Iffezheim erhöht sich beträchtlich.
1968 - 78 Bildung der internationalen Hochwasserstudienkommission für den Rhein
Die Auswirkungen des Oberrheinausbaus werden untersucht. Ergebnis der Kommission war die Notwendigkeit der Wiederherstellung der Hochwassersicherheit wie sie vor dem Ausbau bestand.
1982 Deutsch-französische Vereinbarung über den Ausbau des Rheins
In dieser Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der BRD werden Maßnahmen aufgeführt, die zu diesem Zeitpunkt für die Hochwassersicherheit erforderlich gehalten wurden.
1988 Beschluss der Landesregierung zur Entwicklung des Rahmenkonzeptes zum Integrierten Rheinprogramm
Es wurde erkannt, dass ökologische Belange stärker berücksichtigt werden müssen und die Standorte, die in der deutsch-französischen Vereinbarung vorgesehen waren, nicht ausreichen würden. Die Landesregierung Baden-Württemberg gibt deshalb den Auftrag an das damalige Umweltministerium ein Rahmenkonzept zu erstellen.
1996 Zustimmung der Landesregierung Baden-Württemberg zum Rahmenkonzept
Die Landesregierung stimmt dem Rahmenkonzept zu. Das Rahmenkonzept verfolgt die Ziele: Wiederherstellung des Hochwasserschutzes wie er vor dem Oberrheinausbau bestand und Renaturierung der Oberrheinauen.
2002 Erneuter einstimmiger Beschluss des Landtags zu den 13 Standorten des Integrierten Rheinprogramms
2010 Erneute Zustimmung des Kabinetts zum IRP
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