Die Beauftragte für Chancengleichheit im Regierungspräsidium Freiburg
Unsere Aufgaben im Überblick:
Wir begrüßen Sie auf der Internetseite der Beauftragten für Chancengleichheit des Regierungspräsidiums Freiburg.
Aufgaben und Rechtsstellung der Beauftragte für Chancengleichheit sind seit 22.10.2005 im neuen Chancengleichheitsgesetz von Baden-Württemberg geregelt.
Ziel des Gesetzes ist es, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg weiter voranzubringen. Dies bedeutet u. a. den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Die Beauftragte für Chancengleichheit erarbeitet konkrete Projekte, um die Rahmenbedingungen zu verbessern, die es Müttern und Vätern ermöglichen, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Die Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt und berät die Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes. Sie wird durch ihre Stellvertreterin und die fachliche Beraterin der Abteilung 6 - Landespolizeidirektion - und der Abteilung 7 - Schule und Bildung - unterstützt.
Die Beauftragte für Chancengleichheit wird an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen beteiligt. Sie wirkt bei der Erstellung des Chancengleichheitsplanes mit und überprüft dessen Umsetzung.
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist Ansprechpartnerin bei sexueller Belästigung und bei Konfliktsituationen am Arbeitsplatz.

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