EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten und bildet den Ordnungsrahmen zum Schutz aller Gewässer - sowohl der Oberflächengewässer als auch des Grundwassers. Sie wurde mit der Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 22.12.2003 in baden-württembergisches Recht umgesetzt.
Vorrangige Ziele sind die Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der oberirdischen Gewässer und die Schaffung eines guten chemischen und quantitativen Zustands des Grundwassers unter Beachtung einer "Trendumkehr" bei zunehmender Verschmutzung. Für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer sind das gute ökologische Potential und der gute chemische Zustand herzustellen.
Die dazu erforderlichen Schritte werden in Maßnahmenprogrammen zusammengefasst. Bereits bei deren Aufstellung wurde die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen von 40 Veranstaltungen beteiligt. Die Maßnahmenprogramme sind Bestandteil der Bewirtschaftungspläne, die alle relevanten Informationen zu den Gewässerzuständen im Einzugsgebiet enthalten.
Von 22.12.2008 bis 22.06.2009 hatte jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne mit den Maßnahmenprogrammen Stellung zu nehmen. Nach der Anhörung und Aktualisierung hat der Landtag von Baden-Württemberg in seiner Plenarsitzung am 26.11.2009 gemäß § 3c Wassergesetz den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie zugestimmt.
Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau können auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Steckbriefe zu umgesetzten WRRL-Maßnahmen (Kartendienst, LUBW)
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