Bearbeitungsgebiet Oberrhein
Zum Bearbeitungsgebiet (BG) Oberrhein (baden-württembergischer Teil) gehören alle Flüsse und Bäche, die zwischen Basel und der Landesgrenze nördlich von Mannheim von den Schwarzwaldhöhen herunter in den (Ober-) Rhein fließen. Der Neckar stellt ein eigenständiges Bearbeitungsgebiet dar.
Das Einzugsgebiet des baden-württembergischen Oberrheins ist unterteilt in sieben Teilbearbeitungsgebiete (TBG), von denen vier im Regierungsbezirk Freiburg liegen.
Die wichtigsten Gewässer in diesen vier TBG sind der Oberrhein, die Kander, die Möhlin, die Dreisam, die Elz, die Schutter, die Kinzig, die Rench und die Acher.
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im baden-württembergischen Teil des BG Oberrhein ist das Regierungspräsidium Karlsruhe als Flussgebietsbehörde verantwortlich.
Für die vier TBG im Regierungsbezirk Freiburg ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 51, örtlich zuständig.
Teilbearbeitungsgebiete:
Kander/Möhlin (30)
Elz/Dreisam (31)
Kinzig/Schutter (32)
Acher/Rench (33)
Rheinschlauch (Regierungspräsidium Karlsruhe)
In den vier TBG liegen vier gefährdete Grundwasserkörper (gGWK), die aufgrund der Nitratbelastung den guten chemischen Zustand verfehlen sowie ein gGWK, der infolge einer Belastung mit Chlorid die Ziele der WRRL verfehlt.
Die wesentlichen Informationen zur Gefährdung des Grundwassers und über die fünf gefährdeten Grundwasserkörper im BG Oberrhein finden Sie hier:
Gefährdung des Grundwassers
Den Bewirtschaftungsplan und das darin enthaltene Maßnahmenprogramm, das die erforderlichen Schritte enthält, um die von der Wasserrahmenrichtlinie gesteckten Ziele im BG Oberrhein zu erreichen, finden Sie hier:
Bewirtschaftungsplan inkl. Maßnahmenprogramm für das BG Oberrhein
Weitere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Oberrhein und den nördlichen, im Regierungsbezirk Karlsruhe gelegenen TBG 34 - 36
Dezentraler Infokreis und Berichte der Teilbearbeitungsgebiete (Regierungspräsidium Karlsruhe)
|