Bearbeitungsgebiet Neckar
Zum Bearbeitungsgebiet (BG) Neckar (baden-württembergischer Teil) gehören alle Flüsse und Bäche, die zwischen Schwenningen und Mannheim in den Neckar fließen. Das Einzugsgebiet des baden-württembergischen Neckars ist unterteilt in 10 Teilbearbeitungsgebiete (TBG), von denen das TBG 40 im Regierungsbezirk Freiburg liegt.
Die wichtigsten Gewässer im TBG 40 „Oberer Neckar“ sind Neckar, Eschach, Prim, Schlichem, Mühlbach, Glatt, Eyach und Starzel.
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im baden-württembergischen Teil des BG Neckars ist das Regierungspräsidium Stuttgart als Flussgebietsbehörde verantwortlich.
Für das TBG im Regierungsbezirk Freiburg ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 51, örtlich zuständig.
Informationen zum Teilbearbeitungsgebiet
Oberer Neckar (TBG 40)
Den Bewirtschaftungsplan und das darin enthaltene Maßnahmenprogramm, das die erforderlichen Schritte enthält, um die von der Wasserrahmenrichtlinie gesteckten Ziele im BG Hochrhein zu erreichen:
Bewirtschaftungsplan inkl. Maßnahmenprogramm für das BG Neckar
Weitere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Neckar
Dezentraler Infokreis und Berichte der Teilbearbeitungsgebiete (Regierungspräsidium Stuttgart)
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Ansprechpartner:
Koordination:
Michael Ortlieb
Tel: 0761 / 208-4266
E-Mail: michael.ortlieb@rpf.bwl.de
Teilbearbeitungsgebiete:
Wolfgang Seifriz
Tel.: 0771-8966 307
E-Mail: wolfgang.seifriz@rpf.bwl.de
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