Bearbeitungsgebiet Donau
Zum Bearbeitungsgebiet (BG) Donau (baden-württembergischer Teil) gehören alle Flüsse und Bäche, die zwischen Donaueschingen und Ulm (Landesgrenzer zu Bayern) in die Donau fließen.
Das Einzugsgebiet der baden-württembergischen Donau ist unterteilt in 6 Teilbearbeitungsgebiete (TBG), von denen das TBG 60 im Regierungsbezirk Freiburg liegt.
Die wichtigsten Gewässer im TBG 60 „Obere Donau“ sind Donau, Brichach, Breg, Stille Musel, Kötach, Aitrach, Krähenbach, Elta und Bära.
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im baden-württembergischen Teil des BG Donau ist das Regierungspräsidium Tübingen als Flussgebietsbehörde verantwortlich.
Für das TBG 60 im Regierungsbezirk Freiburg ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 51, örtlich zuständig.
Informationen zum Teilbearbeitungsgebiet finden Sie hier:
Obere Donau (TBG 60)
Den Bewirtschaftungsplan und das darin enthaltene Maßnahmenprogramm, das die erforderlichen Schritte enthält, um die von der Wasserrahmenrichtlinie gesteckten Ziele im BG Donau zu erreichen finden Sie hier:
Bewirtschaftungsplan inkl. Maßnahmenprogramm für das BG Donau
Weitere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Donau
Dezentraler Infokreis und Berichte der Teilbearbeitungsgebiete (Regierungspräsidium Tübingen)
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Ansprechpartner:
Koordination:
Michael Ortlieb
Tel.: 0761 / 208-4266
E-Mail: michael.ortlieb@rpf.bwl.de
Teilbearbeitungsgebiete:
Wolfgang Seifriz
Tel.: 0771-8966 307
E-Mail: wolfgang.seifriz@rpf.bwl.de
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