Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee
Zum Bearbeitungsgebiet (BG) Alpenrhein-Bodensee gehören alle Flüsse und Bäche, die auf baden-württembergischem Gebiet in den Bodensee fließen. Dieses Einzugsgebiet ist unterteilt in drei Teilbearbeitungsgebiete (TBG 10-12). Zwei Untereinheiten (Wasserkörper 12-03, und 12-04) des westlichsten Teilbearbeitungsgebiets (TBG 12) liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Die wichtigsten Gewässer in diesen beiden Wasserkörpern sind die Hegauer Aach und die Stockacher Aach.
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet (BG) Alpenrhein-Bodensee ist das Regierungspräsidium Tübingen als Flussgebietsbehörde verantwortlich. Für die beiden westlichen Wasserkörper 12-03 und 12-04 ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 51, örtlich zuständig.
Informationen zu dem Teilbearbeitungsgebiet:
Bodenseegebiet westl. Seefelder Aach bis oberh. Eschenzer Horn (TBG 12)
In den beiden Wasserkörpern 12-03 und 12-04 ist das Grundwasser nicht gefährdet.
Allgemeine Informationen zur Gefährdung des Grundwassers:
Gefährdung des Grundwassers
Den Bewirtschaftungsplan und das darin enthaltene Maßnahmenprogramm, das die erforderlichen Schritte enthält, um die von der Wasserrahmenrichtlinie gesteckten Ziele im BG Alpenrhein-Bodensee zu erreichen finden Sie hier:
Bewirtschaftungsplan inkl. Maßnahmenprogramm für das BG Alpenrhein/ Bodensee
Weitere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/ Bodensee und den östlichen, im Regierungsbezirk Tübingen liegenden TBG 10-11
Dezentraler Infokreis und Begleitdokumentationen der Teilbearbeitungsgebiete (Regierungspräsidium Tübingen)
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