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Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland
Apostille 

 

Wegen einer dienstlichen Veranstaltung sind am 29.09.2011 keine Beglaubigungen möglich.

***Info*** Die Urkunden können in den Briefkasten eingeworfen werden (bitte Adresse und „Bestimmungsland“ vermerken); telefonische Auskünfte heute wieder ab 14.00 Uhr.

Kontakt

Frau Barwinski
Tel.: 0761 208-2028
E-Mail: Ute.Barwinski@rpf.bwl.de
1. OG, Zimmer 116

Frau Razer
Tel.: 0761/208 - 2027
E-Mail: Silke.Razer@rpf.bwl.de
1. OG, Zimmer 115


Dienstgebäude: Schwendistraße 12 in Freiburg 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 9.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 15.30 Uhr

Hausanschrift

Regierungspräsidium Freiburg, Referat 15, Schwendistr. 12, 79102 Freiburg i. Br.

Beantragung auf dem Postweg

  • die Urkunde im Original (nicht älter als 6 Monate)
  • Angabe des Bestimmungslandes, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll
  • die Anschrift (mit Telefonnummer ggf. für Rückfragen) des Antragstellers



Gebühr

Seit dem 01.01.2002 pro Beglaubigung/Apostille 15,00 Euro für Privatpersonen und 30,00 Euro für Firmen/Unternehmen.

Bei persönlicher Vorsprache erfolgt Barzahlung. Die Antragsteller erhalten bei schriftlicher Antragstellung einen Gebührenbescheid und sollten wenn möglich kein Bargeld oder Verrechnungsscheck dem Anschreiben beilegen.

Regierungspräsidium ist nicht zuständig für:

  • Führungszeugnisse
  • Scheidungsurteile
  • Schulzeugnisse aller Art
  • Vollmachten

Weitere detaillierte Informationen finden Sie icon  hier.

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Letzte Änderung: 28.09.2011