Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland
Apostille
Wegen einer dienstlichen Veranstaltung sind am 29.09.2011 keine Beglaubigungen möglich.
***Info*** Die Urkunden können in den Briefkasten eingeworfen werden (bitte Adresse und „Bestimmungsland“ vermerken); telefonische Auskünfte heute wieder ab 14.00 Uhr.
Kontakt
Frau Barwinski
Tel.: 0761 208-2028
E-Mail: Ute.Barwinski@rpf.bwl.de
1. OG, Zimmer 116
Frau Razer
Tel.: 0761/208 - 2027
E-Mail: Silke.Razer@rpf.bwl.de
1. OG, Zimmer 115
Dienstgebäude: Schwendistraße 12 in Freiburg
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 9.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 15.30 Uhr
Hausanschrift
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 15, Schwendistr. 12, 79102 Freiburg i. Br.
Beantragung auf dem Postweg
- die Urkunde im Original (nicht älter als 6 Monate)
- Angabe des Bestimmungslandes, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll
- die Anschrift (mit Telefonnummer ggf. für Rückfragen) des Antragstellers
Gebühr
Seit dem 01.01.2002 pro Beglaubigung/Apostille 15,00 Euro für Privatpersonen und 30,00 Euro für Firmen/Unternehmen.
Bei persönlicher Vorsprache erfolgt Barzahlung. Die Antragsteller erhalten bei schriftlicher Antragstellung einen Gebührenbescheid und sollten wenn möglich kein Bargeld oder Verrechnungsscheck dem Anschreiben beilegen.
Regierungspräsidium ist nicht zuständig für:
- Führungszeugnisse
- Scheidungsurteile
- Schulzeugnisse aller Art
- Vollmachten
Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier.
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