Das Fundament
Durchsetzung einer nachhaltigen Entwicklung der öffentlichen Haushalte
Die Generationengerechtigkeit verlangt, dass die Gegenwart nicht mit Schulden zu Lasten der Kinder finanziert wird. Die Verschuldung zahlreicher kommunaler Gebietskörperschaften ist jedoch in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Gleichzeitig stagnierte die finanzielle Leistungskraft oder ging sogar zurück. Durch die Belastungen mit Zins und Tilgung sind die erforderlichen Instandsetzungen und Sanierungen der städtischen Gebäude, Schulen, Straßen und Brücken nicht in dem erforderlichen Umfang getätigt worden. Es hat sich ein immer größerer Sanierungsstau aufgebaut. Die Kommunen müssen bestrebt sein, im Interesse der künftigen Aufgabenerfüllung die Leistungskraft des Verwaltungshaushalts wiederherzustellen, die Schulden abzubauen und den Verfall von kommunalen Vermögenswerten aufzuhalten.
Wir werden die Kommunen nach wie vor bei der Konsolidierung der kommunalen Haushalte unterstützen und begleiten. In Zukunft sollen jedoch die Nachhaltigkeitskriterien des Gesetzgebers mit dem nötigen Augenmaß verstärkt umgesetzt werden. Rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten bestehen bei der Genehmigung der Haushalte von Großen Kreisstädten, Landkreisen und dem Stadtkreis Freiburg im Regierungsbezirk Freiburg. Im übrigen wird beratend und partnerschaftlich auf dieses Ziel hingearbeitet werden.
a) Nachhaltigkeitskriterien zur Beurteilung kommunaler Haushalte
- ausreichender Überschuss aus laufenden Ausgaben zur Finanzierung von Investitionen (Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt)
- Verzicht des Einsatzes von Ersatzdeckungsmitteln für laufende Ausgaben
- keine Nettokreditaufnahme
- Erzielung von Haushaltsüberschüssen zur Schuldentilgung, zum Vermögenserhalt und zum Aufbau von Rücklagen
- Ausgleich der Gebührenhaushalte
- Finanzielle Konsolidierung kommunaler Gesellschaften zur Gewinnabführung an den kommunalen Haushalt
- Anpassung des kommunalen Leistungsangebots an die finanziellen Möglichkeiten (Aufgabenkritik, Personalabbau, Ämterzusammenlegung)
- Erhöhung von Abgaben (z. B.: Grund- und Gewerbesteuer), soweit vertretbar und geboten
- Einführung und Anwendung des neuen kommunalen Haushaltsrechts
b) Maßnahmen des Regierungspräsidiums
- Rechtzeitige Aufnahme von Hinweisen und Vorgabe von Eckdaten in den Haushaltserlassen an Große Kreisstädte und Landkreise über weitere Verbesserungsmöglichkeiten i. S. der Nachhaltigkeit auf der Grundlage der Ergebnisse einer systematischen Überprüfung der Haushalte gemäß den einschlägigen Nachhaltigkeitskriterien
- Anstoß im OB- und im Landrätesprengel zur Erarbeitung von Eckpunkten für eine eigenverantwortliche Selbstbindung dieser Gebietskörperschaften zur Sanierung und Entschuldung ihrer kommunalen Haushalte und zur baulichen Sanierung ihrer kommunalen Einrichtungen
- Initiativen in Richtung Landesregierung und Regierungsfraktionen zur stärkeren Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips im geplanten „neuen“ Gemeindewirtschaftsrecht (z. B.: Berücksichtigung von Abschreibungen und Einbeziehung der Zuführungen für Rückstellungen)
Nachhaltigkeitsstrategie - Das Fundament
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