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20.01.2012

Lärmschutz an der B 317: Regierungspräsidium Freiburg sieht nach wie vor deutliche Vorteile bei Gabionenwand

Jedoch keine Baumfällung vor Entscheidung des Petitionsausschusses


Auf Forderungen von Manfred Steinbach nach Umplanung des Lärmschutzes mit dem Ziel der Erhaltung der Straßenbäume entlang der B 317 im Bereich der „Sternhäuser“ hat das Regierungspräsidium Freiburg jetzt geantwortet. Die Alternativplanung, die an Stelle der Gabionenwand im Grünstreifen eine herkömmliche Schutzwand im Gehweg vorsieht, weist aus Sicht der Behörde mehr Nach- als Vorteile auf.  So müsste man wegen der im Gehweg  notwendigen Fundamente mit zusätzlichen Kosten für Gas- und Wasserleitungsverlegung rechnen; es entfalle zudem der östliche Gehweg ersatzlos.

Auch bei dieser Alternative sei wegen des erforderlichen Geräteeinsatzes ein Beschädigen von Baumwurzeln und -kronen unvermeidbar; die Baumpflege bei geringem Abstand zu einer Schallschutzwand nur sehr schwer und bloß über Privatgelände möglich.
Dazu komme, dass bereits im Jahr 2008 von der städtischen Fachstelle 8 teilweise stark geschwächte Bäume mit vielen Faulstellen bzw. Stammschäden festgestellt worden seien.

Allerdings signalisiert das Regierungspräsidium Bereitschaft für geeignete Ersatzpflanzungen hinter der Gabionenwand, wenn dafür die erforderlichen privaten Zustimmungen vorliegen. Und auch die Petition beim Landtag werde selbstverständlich respektiert: „Vor der Entscheidung des Petitionsausschusses wird das Regierungspräsidium im strittigen Bereich keine Bäume fällen“, so Peter Lenz, zuständiger Referatsleiter im RP.

Die technische Begründung der Ablehnung wird in der Antwort ergänzt durch Ausführungen zum bestehenden Planungsrecht. Die geplante Gabionenwand sei durch die rechtskräftige Planfeststellung gedeckt und der Planfeststellungsbeschluss weiterhin gültig, da mit der Gesamtmaßnahme, also der „Zollfreien“, bereits begonnen wurde. Die Alternativplanung wäre dagegen wegen des Eingriffs in Gehweg und Privatgelände durch die Planfeststellung rechtlich nicht abgedeckt.


gez. Joachim Müller-Bremberger

 

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Letzte Änderung: 20.01.2012